StaRUG-Sanierung in Deutschland:
der Datenraum-Ablauf
Wie jeder Schritt des StaRUG-Planverfahrens einen zugriffskontrollierten Datenraum braucht: Gläubigergruppenbildung, Vergleichsrechnung, Abstimmung und Archivierung. Ein prozessfokussierter Leitfaden für Restrukturierungsberater und CFOs in Deutschland.
Ein Datenraum für das StaRUG-Verfahren ist kein optionales Werkzeug, sondern ein strukturelles Muss: Er trennt Gläubigergruppen technisch voneinander, archiviert Planversionen mit Zeitstempel, dokumentiert jeden Datenzugriff für den Best-interest-of-creditors-Test und beschleunigt die Abstimmung unter engen Gerichtsfristen. Wer ihn zu spät anlegt, verliert Zeit genau dann, wenn keine mehr vorhanden ist.
Papermark: am besten für StaRUG-Sanierungen in Deutschland
EU-Hosting in Frankfurt, SOC 2 Type II und ISO/IEC 27001 zertifiziert, DSGVO-konform mit signiertem AVV, Gläubigergruppen technisch trennbar, Planversionen versionierbar. Der Data-Rooms-Plan kostet 99 EUR/Monat, monatlich kündbar, was der ungewissen Verfahrenslaufzeit entgegenkommt.
- Früh starten. Den Datenraum vor dem ersten Bankengespräch anlegen, nicht erst nach der gerichtlichen Anzeige des Restrukturierungsvorhabens.
- Gläubigergruppen technisch trennen. Jede Gruppe sieht nur die für sie bestimmten Dokumente, keine Rundrunden.
- Vergleichsrechnung zugangsbeschränkt halten. Nur für betroffene Gläubiger, nicht für potenzielle Käufer oder die Presse.
- Planversionen versionieren. Jede Version mit Zeitstempel archivieren, damit der Nachweis lückenloser Gläubigerinformation möglich bleibt.
- Audit-Trail exportieren. Vor Verfahrensende den vollständigen Zugriffsbericht sichern und zehn Jahre aufbewahren.
- 1. StaRUG in Deutschland: Grundlagen des Planverfahrens
- 2. Die fünf Prozessphasen und ihre Datenanforderungen
- 3. Gläubigergruppenbildung und Zugriffsarchitektur
- 4. Vergleichsrechnung und Planversionen im Datenraum
- 5. Praxisbeispiel: Müller Maschinenbau GmbH
- 6. Papermark: am besten für StaRUG in Deutschland
- 7. Typische Fehler im StaRUG-Datenraum
- 8. Häufige Fragen
1. StaRUG in Deutschland: Grundlagen des Planverfahrens
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Es setzt die EU-Restrukturierungsrichtlinie (2019/1023) um und erlaubt Unternehmen, die drohend zahlungsunfähig, aber noch nicht insolvent sind, ihre Verbindlichkeiten mehrheitlich zu ändern, ohne das Stigma eines Insolvenzantrags. Das Verfahren bleibt vollständig vorgerichtlich, solange keine gerichtliche Bestätigung beantragt wird.
Für den deutschen Mittelstand ist das ein erheblicher Unterschied zum klassischen Insolvenzverfahren: Kein Insolvenzverwalter übernimmt die Kontrolle, keine Registerpublizität erzwingt das offene Bekenntnis, keine automatische Kündigung von Kreditverträgen greift. Der Geschäftsführer bleibt im Amt und trägt die Verfahrenshoheit.
In der Praxis bleibt das StaRUG dennoch selten. Nach Erhebungen des INDat Report und des Zefis wurden 2025 nur etwa 87 Restrukturierungssachen gezählt. Die Hürden sind real: Ein Restrukturierungsplan setzt belastbare Finanzdaten, eine durchdachte Gruppenstruktur und eine glaubwürdige Vergleichsrechnung voraus. Genau hier kommt der Datenraum ins Spiel: Er ist nicht Selbstzweck, sondern das Werkzeug, das alle Beteiligten auf denselben Informationsstand bringt und den Nachweis lückenloser Kommunikation sichert.
Das Verfahren gliedert sich in drei Kernelemente. Erstens die Anzeige des Restrukturierungsvorhabens beim zuständigen Restrukturierungsgericht, mit der der Schuldner die Schutzwirkungen des Gesetzes aktiviert. Zweitens die Ausarbeitung und Abstimmung des Restrukturierungsplans mit den betroffenen Gläubigern. Drittens, wenn nötig, die gerichtliche Bestätigung, die abweichenden Minderheiten bindet.
2. Die fünf Prozessphasen und ihre Datenanforderungen im deutschen Sanierungsmarkt
Ein StaRUG-Verfahren folgt einer erkennbaren Abfolge, auch wenn die Übergänge fließend sind. Jede Phase stellt spezifische Anforderungen an den Datenraum: Was darf wer sehen, welche Dokumente müssen zu diesem Zeitpunkt vorliegen und wer trägt das Administrator-Recht?
Wer den Datenraum von Anfang an phasengerecht aufbaut, vermeidet das größte Zeitrisiko im Verfahren: das hektische Nachzuliefern von Dokumenten, wenn die Abstimmungsfrist bereits läuft.
Analyse der Verbindlichkeitenstruktur, erste Plankonzeption, Datenraum anlegen. Nutzerkreis: Geschäftsführung, CFO, Restrukturierungsberater. Noch keine externen Gläubiger. Dokumente: Jahresabschlüsse, rollierende Liquiditätsplanung, Verbindlichkeitenregister.
Einreichung der Restrukturierungsanzeige beim Gericht. Identifikation der betroffenen Gläubigergruppen, Vorbereitung der Planversionen. Datenraum: erste Gläubigerzugänge einrichten, Zugriffsgruppen konfigurieren, Wasserzeichen aktivieren.
Bereitstellung des Planenentwurfs an betroffene Gläubiger, Q&A-Betrieb, Vergleichsrechnung zugänglich machen. Strikte Trennung der Gläubigergruppen. Q&A-Modul aktivieren, Antwortfristen dokumentieren.
Abstimmungsergebnis dokumentieren, ggf. Antrag auf Planbestätigung. Gericht bekommt Lesezugang auf Planunterlagen und Abstimmungsdokumentation. Keine Änderungen mehr am Plan im Datenraum ohne Versionierung.
Alle Zugänge sperren, Datenraum in schreibgeschützten Archivmodus versetzen, Audit-Trail exportieren. Aufbewahrung mindestens zehn Jahre nach § 257 HGB und § 147 AO.
3. Gläubigergruppenbildung und Zugriffsarchitektur im Datenraum
Die Gruppenbildung ist das technische Herzstück des StaRUG-Plans. Nach § 9 StaRUG müssen Gläubiger mit gleichartigen Interessen und gleichartigem Rang in derselben Gruppe zusammengefasst werden. Eine fehlerhafte Gruppenbildung kann zur Versagung der gerichtlichen Bestätigung führen. Der Datenraum muss diese rechtliche Struktur in technische Zugriffsgruppen übersetzen.
In der Praxis unterscheiden sich StaRUG-Verfahren erheblich von M&A-Transaktionen: Es gibt keine Bieterphase, keine Clean-Team-Räume für konkurrierende Käufer. Stattdessen gibt es Gläubigergruppen mit unterschiedlichen Ansprüchen und unterschiedlichen Informationsrechten. Die folgende Struktur hat sich für mittlere StaRUG-Verfahren bewährt.
Vollzugriff mit Schreibrecht. Geschäftsführung, CFO, externer Restrukturierungsberater, beteiligte Kanzlei. Diese Gruppe sieht alle Planversionen, alle Szenarien und die interne Vergleichsrechnung.
Lesezugang mit Wasserzeichen auf Finanzordner, Verbindlichkeitenstruktur und Plan. Kein Zugang zu internen Szenarien. Die Q&A-Funktion kanalisiert Fragen strukturiert.
Lesezugang auf den für ihre Gruppe bestimmten Planabschnitt und die auf sie anwendbare Vergleichsrechnung. Kein Einblick in den Finanzraum der Hausbank.
Lesezugang beschränkt auf die rangklassenrelevante Vergleichsrechnung und die Planabschnitte, die ihre Forderungen betreffen.
Lesezugang auf den vollständigen Plan, die Abstimmungsdokumentation und das Abstimmungsprotokoll. Kein Schreibzugang.
Für die Details der technischen Konfiguration, insbesondere die Einrichtung gestufter Bietergruppen und die Q&A-Konfiguration, hilft der Leitfaden Datenraum-Zugriffsrechte einrichten.
4. Vergleichsrechnung und Planversionen: Kernelemente des StaRUG-Datenraums
Der Best-interest-of-creditors-Test nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 StaRUG ist keine Formalität. Das Gericht kann einen Plan versagen, wenn ein betroffener Gläubiger nachweist, dass er im Plan schlechter gestellt wird als ohne Plan. Die Vergleichsrechnung muss daher belastbar sein: Sie zeigt, was jede Gruppe bei einer Liquidation des Unternehmens zum Stichtag erhalten würde, und begründet, warum der Plan einen Mehrwert gegenüber der Liquidation bietet.
Im Datenraum hat die Vergleichsrechnung einen Sonderstatus. Sie ist zugangsbeschränkt auf die betroffenen Gläubigergruppen, aber nicht auf die breite Öffentlichkeit, nicht auf potenzielle Käufer und nicht auf Mitarbeiter. Gleichzeitig muss jede Version mit einem Zeitstempel versehen sein, damit im Streitfall nachweisbar ist, welche Rechnung welcher Gläubigergruppe wann zugänglich war.
Planversionen stellen eine weitere Anforderung dar. Ein Restrukturierungsplan wird üblicherweise in mehreren Entwurfsstufen erarbeitet: erste Fassung, überarbeitete Fassung nach Bankgespräch, finale Fassung vor Abstimmung. Alle Versionen müssen archiviert, nicht nur die letzte. Das sichert den Nachweis der Kontinuität und schützt vor Anfechtungsrisiken.
| Dokument | Zugang | Versionierung |
|---|---|---|
| Restrukturierungsplan (alle Fassungen) | Interne AG + zugeordnete Gläubigergruppen | Pflicht, Zeitstempel je Version |
| Vergleichsrechnung | Nur betroffene Gläubigergruppen, zugangsbeschränkt | Pflicht |
| 13-Wochen-Liquiditätsplanung | Interne AG + Hausbank | Rollierend, ältere Fassungen archivieren |
| Verbindlichkeitenstruktur | Interne AG + gesicherte Gläubiger | Jede Änderung versionieren |
| Abstimmungsprotokoll | Alle betroffenen Gruppen + Gericht | Einmalig, unveränderbar |
| Jahresabschlüsse | Alle betroffenen Gruppen | Keine laufende Versionierung nötig |
5. Praxisbeispiel: Müller Maschinenbau GmbH im StaRUG-Planverfahren
Die fiktive Müller Maschinenbau GmbH aus Augsburg, 140 Beschäftigte und 28 Millionen Euro Jahresumsatz, gerät nach dem pandemiebedingten Ausfall zweier Großkunden und einer Rohstoffpreiskrise in eine Liquiditätsschieflage. Die Zahlungsunfähigkeit droht in acht Monaten. Der Gesellschafter beauftragt einen Restrukturierungsberater, der nach Prüfung der Verbindlichkeitenstruktur das StaRUG-Planverfahren empfiehlt: Die Hauptschuld liegt bei zwei Bankenkonsortien und einem Anleiheinhaber; die Mitarbeiter sind nicht betroffen.
Noch bevor die Restrukturierungsanzeige beim Restrukturierungsgericht München eingereicht wird, richtet das Team einen Datenraum bei Papermark ein: Plan Data Rooms für 99 Euro pro Monat, EU-Hosting in Frankfurt, Aktivierung in weniger als einer Stunde. Der CFO lädt sofort die geprüften Jahresabschlüsse, die rollierende 13-Wochen-Liquiditätsplanung und das Verbindlichkeitenregister hoch. Der externe Restrukturierungsberater erhält als einziger externer Nutzer in dieser Phase vollen Lesezugang.
Drei Wochen später, nach der Anzeige beim Gericht, werden die Zugriffsgruppen angelegt: Gruppe 1 für die Hausbank mit Kreditlinie, Gruppe 2 für das zweite Bankenkonsortium mit Mezzanine-Darlehen, Gruppe 3 für den Anleiheinhaber mit nachrangiger Forderung. Jede Gruppe sieht nur die Ordner, die für ihren Rang und ihre Forderungsart relevant sind. Dynamische Wasserzeichen tragen Name und E-Mail jedes Betrachters auf jede Seite, die Q&A-Funktion sammelt Gläubigerfragen mit einer 48-Stunden-Antwortfrist.
Die Vergleichsrechnung wird in einem separaten Ordner abgelegt, zugänglich für alle drei Gläubigergruppen, aber nicht für externe Dritte. Sie zeigt, dass alle Gruppen im Plan besser gestellt sind als bei einer Liquidation des Unternehmens. Als die Bank aus Gruppe 1 im zweiten Entwurf eine Detailfrage zur Sicherheitenverwertung stellt, wird die Antwort dokumentiert und das Q&A-Protokoll archiviert. Die Gerichtsakte zeigt am Ende, dass alle Gruppen gleichzeitig und mit identischen Planunterlagen versorgt wurden.
Nach der Planbestätigung werden alle Gläubigerzugänge gesperrt, der Datenraum in einen schreibgeschützten Archivzustand versetzt und der vollständige Audit-Trail exportiert. Das Verfahren läuft von der Anzeige bis zur Bestätigung in knapp elf Wochen.
6. Papermark: am besten für StaRUG-Sanierungen in Deutschland
Papermark: EU-Hosting Frankfurt, SOC 2 Type II, ISO/IEC 27001
Papermark ist ein Datenraum-Anbieter mit Sitz in München. Daten liegen standardmäßig in der EU (Frankfurt, eu-central-1), verschlüsselt mit AES-256 at rest und TLS 1.3 in transit. Der Anbieter ist SOC 2 Type II auditiert und ISO/IEC 27001 zertifiziert, stellt einen signierten AVV nach Art. 28 DSGVO bereit und führt eine öffentliche Sub-Auftragsverarbeiter-Liste. Für StaRUG-Verfahren entscheidend ist die Möglichkeit, Gläubigergruppen technisch sauber zu trennen und Planversionen mit Zeitstempel zu versionieren.
Die Q&A-Funktion steuert Gläubigerfragen strukturiert: Fragen landen in einem zentralen Postfach, Antwortfristen sind einstellbar, und das Q&A-Protokoll wird automatisch archiviert. Das gibt allen Verfahrensbeteiligten, auch dem Gericht, einen nachvollziehbaren Kommunikationsnachweis. Für DORA-pflichtige Finanzunternehmen im Gläubigerkreis bietet Papermark als einziger Anbieter in diesem Marktsegment eine Self-Hosting-Option, mit der das IKT-Drittanbieterrisiko nach Art. 30 DORA eliminiert werden kann.
Die Preise sind transparent und monatlich kündbar: Free 0 Euro, Pro 24 Euro pro Monat, Business 59 Euro pro Monat, Data Rooms 99 Euro pro Monat mit unbegrenzten Datenräumen und drei Teammitgliedern. Enterprise auf Anfrage (SSO, Self-Hosting, dedizierter Support). Mehr auf der Website von Papermark.
Einschränkung: Kein dediziertes Verfahrensteam wie bei klassischen Enterprise-Anbietern. Das Onboarding ist self-service-orientiert. Für sehr große InsO-Verfahren mit dutzenden Gläubigergruppen kann ein projektbasierter Anbieter wie Drooms eine Alternative sein, allerdings ohne transparenten Listenpreis.
Einen vollständigen Vergleich aller Anbieter für Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren bietet der Datenraum-Vergleich 2026. Für das breitere Bild zu Insolvenz und StaRUG hilft der Leitfaden Datenraum für Insolvenz und Restrukturierung.
7. Typische Fehler im StaRUG-Datenraum
Den Datenraum nach der Anzeige anlegen, nicht davor. Die Restrukturierungsanzeige aktiviert die Schutzwirkungen des StaRUG, aber sie beginnt auch die Uhr laufen zu lassen. Wer den Datenraum erst nach der Anzeige aufbaut und befüllt, verliert in der heißesten Phase des Verfahrens wertvolle Tage. Der Datenraum gehört zu den Vorbereitungshandlungen, die vor der Anzeige abgeschlossen sein sollten.
Gläubigergruppen nicht technisch trennen. Kreditverhandlungen mit der Hausbank können scheitern, wenn Informationen, die nur für eine Gruppe bestimmt sind, in einer anderen auftauchen. Technische Zugriffsgruppen im Datenraum sind keine Kür, sondern ein rechtliches Erfordernis: Das StaRUG verlangt, dass Gläubiger gleicher Rangklasse gleich behandelt werden. Ungleiche Zugänge innerhalb einer Gruppe sind ein Anfechtungsrisiko.
Die Vergleichsrechnung zu früh öffentlich machen. Die Vergleichsrechnung enthält Liquidationswerte, die für potenzielle Käufer oder die Presse interessant sein könnten. Sie gehört in einen zugangsbeschränkten Ordner mit Wasserzeichen, nicht in einen allgemein zugänglichen Bereich. Eine zu frühe Veröffentlichung kann Bieter abschrecken oder Verhandlungspositionen schwächen.
Planversionen überschreiben statt archivieren. Jeder überarbeitete Plan muss als eigene Version mit Zeitstempel gespeichert werden, nicht als Überschreibung der bisherigen. Im Streitfall, wenn ein Gläubiger behauptet, er habe eine ältere Fassung erhalten, ist der Versionsverlauf das einzige Beweismittel. Ohne Archiv ist jede Behauptung schwer zu widerlegen.
Den Audit-Trail nicht vor Vertragsende exportieren. Der Zugriffsbericht dokumentiert, wer welche Planversion wann eingesehen hat. Er ist für den Gleichbehandlungsnachweis und für Anfechtungsfragen unverzichtbar. Viele Teams exportieren ihn erst am Ende des Verfahrens, wenn der Datenraum noch offen ist. Exportieren Sie ihn regelmäßig, spätestens nach jeder wichtigen Abstimmungsrunde, und archivieren Sie ihn zehn Jahre nach § 257 HGB und § 147 AO.
Häufige Fragen zum StaRUG-Datenraum in Deutschland
Was ist das StaRUG und wann ist es anwendbar?
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft und setzt die EU-Restrukturierungsrichtlinie (2019/1023) in deutsches Recht um. Es erlaubt Unternehmen, die noch nicht zahlungsunfähig, aber mit drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO konfrontiert sind, ihre Verbindlichkeiten mehrheitlich zu ändern, ohne ein formelles Insolvenzverfahren zu eröffnen. Voraussetzung ist, dass mehr als 75 Prozent jeder Gläubigergruppe dem Plan zustimmen, wobei eine gerichtliche Bestätigung auch bei Minderheitswiderspruch möglich ist.
Was ist der Unterschied zwischen StaRUG und einem Insolvenzplan?
Das StaRUG-Verfahren findet vorgerichtlich statt: Es gibt keinen Insolvenzantrag und keinen Insolvenzverwalter. Der Schuldner behält die Kontrolle über das Unternehmen und erarbeitet eigenverantwortlich den Restrukturierungsplan. Ein Insolvenzplan nach §§ 217 ff. InsO dagegen setzt ein eröffnetes Insolvenzverfahren voraus und wird unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters oder Sachwalters erstellt. Das StaRUG bietet mehr Diskretion und weniger Stigmatisierung, eignet sich aber nur für die bilanzielle Restrukturierung, nicht für eine operative Transformation.
Welche Gläubiger können durch ein StaRUG-Verfahren nicht erfasst werden?
Nicht in einen StaRUG-Restrukturierungsplan einbezogen werden können Forderungen von Arbeitnehmern aus dem Arbeitsverhältnis, Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung und Unterhaltsansprüche. Auch darf das StaRUG nicht genutzt werden, um Forderungen einzelner Gläubiger selektiv herauszunehmen, die gesetzlichen Rangklassen zu verletzen oder Gesellschafter gegenüber Gläubigern besser zu stellen. Diese Grenzen sind beim Aufbau der Gläubigergruppenstruktur im Datenraum zu berücksichtigen.
Wie lange dauert ein StaRUG-Planverfahren typischerweise?
Ein außergerichtliches StaRUG-Verfahren ohne gerichtliche Bestätigung kann in wenigen Wochen abgeschlossen werden, sofern eine klare Gläubigermehrheit vorhanden ist. Mit gerichtlicher Bestätigung und Abstimmungsversammlung rechnen Berater in der Regel mit zwei bis vier Monaten vom ersten Planversionsfluss bis zur Bestätigung. Der größte Zeitfaktor ist nicht das Verfahren selbst, sondern die vorgelagerte Datenaufbereitung und die Einigung auf die Vergleichsrechnung.
Was muss die Vergleichsrechnung im Restrukturierungsplan enthalten?
Die Vergleichsrechnung (Best-interest-of-creditors-Test) zeigt, was jede Gläubigergruppe im schlechtesten Plan-Alternative, also typischerweise bei einer Liquidation des Unternehmens, erhalten würde. Sie muss nachvollziehbar und prüfbar sein. Der Plan darf Gläubiger im Ergebnis nicht schlechter stellen als diese Alternative. Im Datenraum wird die Vergleichsrechnung streng zugangsbeschränkt: Sie ist für betroffene Gläubiger einsehbar, aber nicht für konkurrierende Unternehmenskäufer.
Welcher Datenraum eignet sich am besten für ein StaRUG-Verfahren in Deutschland?
Papermark ist am besten für StaRUG-Sanierungsverfahren in Deutschland geeignet, weil der Anbieter EU-Hosting in Frankfurt, SOC 2 Type II, ISO/IEC 27001 und einen vollständigen DSGVO-Compliance-Stack bietet. Entscheidend für das StaRUG ist die Möglichkeit, Gläubigergruppen technisch sauber zu trennen, Planversionen mit Zeitstempel zu archivieren und den unveränderlichen Audit-Trail als Nachweis für den Best-interest-of-creditors-Test bereitzuhalten. Der Data-Rooms-Plan kostet 99 Euro pro Monat, monatlich kündbar, was der oft ungewissen Verfahrenslaufzeit entgegenkommt.
Muss der Datenraum bei einem StaRUG-Verfahren DSGVO-konform sein?
Ja. Auch im StaRUG-Verfahren werden personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Gesellschaftern und Geschäftsführern verarbeitet. Dazu braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, EU-Hosting oder eine geprüfte Drittlandlösung und eine dokumentierte Sub-Auftragsverarbeiter-Liste. Für DORA-pflichtige Finanzunternehmen im Gläubigerkreis gelten zusätzlich die IKT-Drittanbieter-Anforderungen.
Wie viele StaRUG-Verfahren werden in Deutschland tatsächlich durchgeführt?
Das StaRUG wird deutlich seltener genutzt als erwartet. Nach Erhebungen des INDat Report und des Zefis wurden 2025 nur etwa 87 Restrukturierungssachen gezählt. Die Gründe sind vielfältig: Viele Unternehmen scheuen den Abstimmungsaufwand, bevorzugen außergerichtliche Stillhaltelösungen oder wählen direkt den Schutzschirm. Das Bundesministerium der Justiz hat seinen Evaluierungsbericht 2026 vorgelegt und eine Vereinfachung der Zugangsschwellen angekündigt.