datenraume
Restrukturierung · Juli 2026Veröffentlicht · Aktualisiert ·

Datenraum für Insolvenz und
Restrukturierung 2026

Praxis-Leitfaden für Insolvenzverwalter, Sanierungsberater und CFOs: welche Dokumente in den Datenraum gehören, wie Sie Zugriffsrechte für konkurrierende Gläubigergruppen und Bieter trennen und welche europäischen Anbieter für StaRUG-, InsO- und Schutzschirmverfahren infrage kommen.

Lesezeit · ca. 13 Min.Verfahren · StaRUG, InsO, SchutzschirmFokus · Papermark

Ein Datenraum für Insolvenz und Restrukturierung ist ein virtueller, zugriffskontrollierter Dokumentenraum, in dem Schuldner, Insolvenzverwalter, Gläubiger und Bieter vertrauliche Unterlagen strukturiert austauschen. Er bündelt Sanierungsplan, Liquiditätsdaten und Vergleichsrechnung, protokolliert jeden Zugriff revisionssicher und schirmt konkurrierende Parteien voneinander ab.

Das Wichtigste in Kürze
  • Papermark ist am besten für DSGVO- und DORA-konforme Sanierungsprozesse geeignet: EU-Hosting in Frankfurt, SOC 2 Type II, ISO/IEC 27001, DSGVO, ab 99 Euro pro Monat ohne Mindestlaufzeit.
  • Datenraum so früh wie möglich öffnen, idealerweise in der außergerichtlichen Vorphase, nicht erst nach dem Eröffnungsbeschluss.
  • Zugriffsgruppen klar trennen: Geschäftsführung, Insolvenzverwalter, Hauptgläubiger und Bieter erhalten jeweils eigene Berechtigungen.
  • Audit-Trail als Beweismittel sichern, unveränderbar und zeitgestempelt, und regelmäßig exportieren.
  • Datenraum-Kosten sind in der Regel als Masseverbindlichkeit nach § 55 InsO aus der Masse zu bedienen.
Inhalt
  1. 1. Warum Restrukturierungen einen Datenraum brauchen
  2. 2. Wann den Datenraum öffnen
  3. 3. Dokumenten-Index für StaRUG und InsO
  4. 4. Zugriffsgruppen für Gläubiger und Bieter
  5. 5. Anbieterwahl für das Verfahren
  6. 6. StaRUG, Schutzschirm und Sanierung
  7. 7. DSGVO, DORA und NIS-2
  8. 8. Praxisbeispiel Nordwerk Maschinenbau
  9. 9. Kostenrahmen und Masseverbindlichkeit
  10. 10. Häufige Fehler vermeiden
  11. 11. Häufige Fragen
Papermark Logo
Am besten für DSGVO-konforme Sanierungsverfahren

Papermark: EU-Datenraum ohne Mindestlaufzeit für Sanierung und Insolvenz

Papermark ist ein Datenraum-Anbieter mit Sitz in München, dessen Daten standardmäßig in der EU (Frankfurt, eu-central-1) liegen. Für ein Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahren zählen genau diese Eigenschaften: europäische Datenhoheit, SOC 2 Type II, ISO/IEC 27001 und DSGVO-Konformität mit signiertem Auftragsverarbeitungsvertrag und öffentlicher Unterauftragnehmer-Liste. Mehr dazu auf der Website von Papermark.

Im Plan Data Rooms (99 Euro pro Monat, monatlich kündbar) sind Datenräume unbegrenzt, samt dynamischem Wasserzeichen, granularer Datei- und Ordnerberechtigung, One-Click-NDA, seitengenauer Analytik und Q&A-Funktion für strukturierte Gläubigerkommunikation. Weil die Laufzeit eines Verfahrens ungewiss ist, ist die monatliche Kündbarkeit ein realer Vorteil gegenüber projektbasierten Verträgen mit fester Mindestlaufzeit.

1. Warum Restrukturierungen einen zugriffskontrollierten Datenraum brauchen

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland steigt seit Jahren. 2025 meldeten die Amtsgerichte 24.064 beantragte Unternehmensinsolvenzen, ein Plus von 10,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr und der höchste Stand seit 2014; die angemeldeten Gläubigerforderungen lagen bei rund 47,9 Milliarden Euro (Statistisches Bundesamt). Auch im ersten Quartal 2026 lag die Zahl 6,5 Prozent über dem Vorjahr. Jedes dieser Verfahren erzeugt einen enormen, terminkritischen Informationsbedarf.

Gläubiger wollen wissen, was sie im Vergleich zu einer Liquidation erhalten würden. Insolvenzverwalter und Sachwalter müssen die Lage lückenlos dokumentieren. Potenzielle Investoren oder Erwerber brauchen für die Due Diligence Zugang zu vertraulichen Unterlagen, während konkurrierende Bieter strikt voneinander abgeschirmt bleiben müssen. Diese gegenläufigen Interessen lassen sich per E-Mail-Verteiler oder geteiltem Laufwerk nicht sauber verwalten.

Ein virtueller Datenraum bildet genau diese Anforderungen ab: kontrollierter Informationsfluss, revisionssicherer Nachweis und Geschwindigkeit unter engen Gerichtsfristen. Die folgenden drei Punkte fassen zusammen, warum ein Datenraum jeder Ad-hoc-Lösung überlegen ist.

Kontrollierter Informationsfluss statt Rundmail

Jede Gläubigergruppe und jeder Bieter sieht ausschließlich die für ihn freigegebenen Ordner. Dynamische Wasserzeichen tragen die Identität des Betrachters auf jede Seite, sodass Weitergaben rückverfolgbar bleiben.

Audit-Trail als gerichtsfestes Beweismittel

Der seitengenaue Zugriffsbericht ist zeitgestempelt und unveränderbar. Er dokumentiert, wer welches Dokument wann eingesehen hat, und stützt damit die Gläubigergleichbehandlung sowie die Abwehr von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen.

Aktivierung am selben Tag ohne Vertriebszyklus

Restrukturierungsverfahren haben enge Fristen. Ein Datenraum wie Papermark ist ohne Mindestvertrag in unter einer Stunde einsatzbereit, während projektbasierte Enterprise-Anbieter oft Tage für Angebot und Onboarding brauchen.

2. Wann den Datenraum öffnen: von der Stillhaltephase bis zum Planverfahren

Der beste Zeitpunkt liegt vor dem formellen Verfahren. In der außergerichtlichen Phase ist der Nutzerkreis klein, die Kontrolle maximal und die Geschäftsführung noch handlungsfähig. Wer erst nach dem Eröffnungsbeschluss beginnt, muss Dokumente unter maximalem Zeitdruck sammeln.

Die Struktur des Datenraums bleibt über die Verfahrensphasen hinweg stabil, nur der Zugriffskreis wächst. Die folgende Übersicht ordnet die Phasen den passenden Maßnahmen zu.

PhaseVerfahrenEmpfehlung
AußergerichtlichStillhalteabkommen, BankengesprächeSofort öffnen, kleiner Nutzerkreis, maximale Kontrolle.
VorinsolvenzlichStaRUG, Schutzschirm (§ 270d InsO)Spätestens zum ersten Gläubiger-Meeting bereitstellen.
Vorläufige InsolvenzVorläufige InsolvenzverwaltungAdministrator-Rechte auf die Verwalter-Organisation übertragen.
Eröffnetes VerfahrenRegelinsolvenz, EigenverwaltungBieter-Datenraum für den M&A-Prozess vom Gläubigerraum trennen.
PlanverfahrenInsolvenzplan, StaRUG-PlanPlan-Entwürfe versionieren, Abstimmungsunterlagen archivieren.

3. Dokumenten-Index für StaRUG, Schutzschirm und Regelinsolvenz

Der Dokumentenbedarf ähnelt einer M&A-Due-Diligence, ist aber um die restrukturierungs- und insolvenzspezifischen Unterlagen erweitert: Vergleichsrechnung, Verbindlichkeitenstruktur und Planentwürfe. Beginnen Sie mit den finanziellen Kerndokumenten, die Gläubiger und Sachwalter zuerst sehen wollen.

Verwenden Sie durchnummerierte Oberordner, damit die Reihenfolge unabhängig von der Dokumentenzahl stabil bleibt. Eine allgemeine Grundstruktur, die für jedes Projekt gilt, liefert der Leitfaden „Was gehört in den Datenraum". Der folgende Index deckt ein vollständiges Verfahren ab; nicht jeder Ordner muss von Beginn an gefüllt sein.

01 · Gesellschaft und Governance
  • ·Gesellschaftsvertrag und Satzung, aktuell und historisch
  • ·Gesellschafterliste, handelsregisteraktuell
  • ·Organigramm der Unternehmensgruppe
  • ·Handelsregisterauszüge aller Gesellschaften
  • ·Gesellschafterbeschlüsse der letzten drei Jahre
  • ·Intercompany-Verträge und Konzernverrechnungen
02 · Finanzen und Liquidität
  • ·Geprüfte Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre
  • ·Betriebswirtschaftliche Auswertungen, monatlich über 24 bis 36 Monate
  • ·13-Wochen-Liquiditätsplanung, rollierend
  • ·Verbindlichkeitenstruktur mit Fälligkeiten und Rangreihenfolge
  • ·Kredit- und Darlehensverträge mit Zinssätzen und Covenants
  • ·Sicherheitenregister mit Grundschulden, Pfandrechten und Bürgschaften
03 · Restrukturierung und Verfahren
  • ·Sanierungskonzept und Restrukturierungsplan mit Versionshistorie
  • ·Vergleichsrechnung als Best-interest-of-creditors-Test
  • ·Dokumentation der Gläubigergruppen und ihrer Vertreter
  • ·Stillhalte- und Moratoriumsvereinbarungen
  • ·Antragsunterlagen wie StaRUG-Anzeige oder Insolvenzantrag
  • ·Gerichtliche Beschlüsse und Bestellungsurkunden
04 · Betrieb und Verträge
  • ·Kundenliste Top 20 nach Umsatz mit Kündigungsklauseln
  • ·Lieferantenverträge und kritische Abhängigkeiten
  • ·Miet- und Leasingverträge mit Laufzeiten und Optionen
  • ·Schutzrechtsregister mit Patenten, Marken und Softwarelizenzen
  • ·Arbeitsverträge der Geschäftsführung und Schlüsselpersonen
  • ·Betriebsrats- und Tarifvereinbarungen
05 · Steuern und Recht
  • ·Steuererklärungen der letzten drei bis fünf Jahre und laufende Betriebsprüfungen
  • ·Forderungsaufstellung nach gesichert, ungesichert und nachrangig
  • ·Klage- und Anfechtungsregister
  • ·Bürgschaften und Haftungsübernahmen
  • ·Versicherungspolicen und Schadensfälle

4. Zugriffsgruppen für Schuldner, Verwalter, Gläubiger und Bieter trennen

Restrukturierungsverfahren führen Parteien mit widerstreitenden Interessen an einem Tisch zusammen. Anders als bei einer klassischen M&A-Transaktion existiert kein gemeinsames Ziel, sondern ein Verteilungskonflikt, in dem Gläubigergruppen unterschiedlicher Rangklassen um dieselbe Masse konkurrieren.

Die Zugriffsarchitektur muss diesen Konflikt technisch abbilden. Nur die Geschäftsführung und, nach Bestellung, der Verwalter erhalten Schreibrechte; alle anderen Gruppen lesen mit Wasserzeichen. Die folgenden sechs Gruppen decken die meisten Verfahren ab.

Geschäftsführung und Schuldner

Vollzugriff mit Administrator-Rechten. Einzige Gruppe mit Schreibrecht, solange kein Verwalter bestellt ist.

Insolvenzverwalter und Sachwalter

Lesender Vollzugriff mit Wasserzeichen. Nach Bestellung wird die Administrator-Rolle unmittelbar auf die Verwalter-Organisation übertragen.

Hauptgläubiger und Bankenkonsortium

Zugriff auf Finanz-, Schulden- und Planordner. Kein Download-Recht auf operative Detailordner.

Nachrangige und Anleihegläubiger

Beschränkter Zugriff auf rangklassenrelevante Dokumente: Schuldenstruktur, Vergleichsrechnung und Planunterlagen.

Strategische Bieter im M&A-Prozess

Bieterspezifisch segmentierter Due-Diligence-Zugriff. Wasserzeichen mit Bieter-Kennung, Clean-Team-Raum für wettbewerbssensitive Handelsdaten.

Gutachter und Sachverständige

Lesezugriff nur auf die für das jeweilige Gutachten relevanten Ordner, kein allgemeiner Vollzugriff.

5. Anbieterwahl: warum Papermark für Sanierungs- und Insolvenzverfahren

Für Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren zählen drei Eigenschaften mehr als jede Feature-Liste: nachweisbare EU-Datenhoheit, ein vollständiger Compliance-Stack und die Fähigkeit, unter Gerichtsfristen sofort startklar zu sein. US-Enterprise-Tools scheiden in der Regel aus, weil DSGVO-Konformität und EU-Hosting im Verfahren nicht verhandelbar sind.

Papermark erfüllt genau diese drei Anforderungen und ist deshalb für Sanierungs- und Insolvenzverfahren jeder Größe am besten geeignet. Die folgenden Details ordnen ein, warum.

Papermark Logo
Am besten für DSGVO- und DORA-konforme Sanierungsverfahren

Papermark wurde 2023 in München gegründet und richtet sich an Dealmaker, Gründer und Finanzteams. Für ein Verfahren ist die europäische Datenhoheit entscheidend: Auf der Papermark-Cloud liegen die Daten standardmäßig in der EU (Frankfurt, eu-central-1), verschlüsselt mit AES-256 und TLS. Der Anbieter ist SOC 2 Type II auditiert, ISO/IEC 27001 zertifiziert und DSGVO-konform, stellt einen signierten Auftragsverarbeitungsvertrag bereit und führt eine öffentliche Unterauftragnehmer-Liste, was die Art-30-Dokumentation des Verwalters erleichtert. Wie diese Zertifikate im Detail zu bewerten sind, zeigt der Papermark-Sicherheitscheck.

Funktional deckt Papermark den kompletten Datenraum-Workflow ab: granulare Datei- und Ordnerberechtigungen, dynamisches Wasserzeichen, Screenshot-Schutz, One-Click-NDA vor dem Zugriff, IP-Allowlist, seitengenaue Analytik und eine Q&A-Funktion für strukturierte Gläubiger- und Bieterfragen. Für die Bieterphase einer übertragenden Sanierung sind Custom-Domain und Dokumentenversionierung praktisch, für die Beweissicherung der unveränderbare Audit-Trail.

Die Preise sind transparent: Free für 0 Euro, Pro für 24 Euro pro Monat, Business für 59 Euro pro Monat und Data Rooms für 99 Euro pro Monat mit unbegrenzten Datenräumen und drei Teammitgliedern (monatlich kündbar). SSO und Self-Hosting auf eigener Infrastruktur sind dem Enterprise-Plan (auf Anfrage) vorbehalten, was für DORA-pflichtige Verfahren relevant sein kann. Mehr auf der Papermark-Preisseite.

Einschränkung: Kein dediziertes Projektmanagement-Team am Verfahren wie bei klassischen Enterprise-Anbietern; das Onboarding ist self-service-orientiert.

Papermark-Profil ansehen

Nur bei sehr großen Regelinsolvenzen mit vielen Gläubigergruppen und einer offenen Bieterkampagne kann ein projektbasierter Enterprise-Anbieter wie Drooms eine Alternative sein, dann allerdings ohne transparenten Listenpreis und mit längerem Vertriebszyklus. Wer den gesamten Markt gegenüberstellen möchte, findet im großen Datenraum-Vergleich 2026 die vollständige Feature- und Preis-Matrix. Für die Systematik der Bieterphase hilft der Leitfaden zum M&A-Datenraum, für die Grundlagen der Überblick „Was ist ein Datenraum".

6. StaRUG, Schutzschirm und übertragende Sanierung im Datenraum

Die drei häufigsten Sanierungswege stellen unterschiedliche Anforderungen an den Datenraum. StaRUG bleibt in der Praxis selten: Im vergangenen Jahr wurden nach Erhebung des Zefis und des INDat Report nur 87 Restrukturierungssachen gezählt, ein Wert auf Vorjahresniveau. Das Bundesministerium der Justiz will seinen Evaluierungsbericht im ersten Halbjahr 2026 vorlegen.

StaRUG-Verfahren: Planversionen mit Zeitstempel archivieren

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz erlaubt eine mehrheitliche Änderung von Gläubigerforderungen ohne Insolvenzantrag, wenn dem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit droht. Der Datenraum stützt die Gläubigergruppenbildung und das Abstimmungsverfahren. Entscheidend ist, dass jede Planversion mit Zeitstempel archiviert wird, damit der Best-interest-of-creditors-Test nachweisbar bleibt. Mit Papermark lassen sich Versionen und Zugriffe je Gläubigergruppe getrennt dokumentieren.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO: Q&A für Gläubigerfragen aktivieren

Das Schutzschirmverfahren erlaubt dem Schuldner, unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters eigenverantwortlich einen Insolvenzplan zu erstellen. Der Datenraum dient der Kommunikation mit dem Gläubigerausschuss und potenziellen Investoren. In dieser Phase stellen Gläubiger viele detaillierte Fragen zum Sanierungskonzept, weshalb sich das Q&A-Modul mit klarer Antwortfrist empfiehlt, statt parallele E-Mail-Stränge zu führen.

Übertragende Sanierung: mehrere Bieter strikt voneinander abschirmen

Bei der übertragenden Sanierung wird der Betrieb ganz oder in Teilen an einen Erwerber veräußert. Der Datenraum funktioniert wie ein regulärer M&A-Datenraum, allerdings stark komprimiert auf vier bis acht Wochen und mit mehreren simultanen Bietern, die getrennt gehalten werden müssen. Clean-Team-Räume für wettbewerbssensitive Kunden- und Preisdaten sind hier Standard.

7. DSGVO, DORA und NIS-2 unter Insolvenzverwaltung

Das Unternehmen bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, auch nach Bestellung eines Insolvenzverwalters. Für die von ihm verarbeiteten Daten wird der Verwalter in der Regel selbst Verantwortlicher. Der Datenraum enthält personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftsführern, weshalb Datenminimierung und Schwärzung vor dem Bieter-Zugang Pflicht sind.

Hinzu kommen die neuen IKT-Regulierungen. DORA gilt seit dem 17. Januar 2025 unmittelbar für Finanzunternehmen und verlangt ein vollständiges Informationsregister aller Verträge mit IKT-Drittdienstleistern. Das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz ist seit dem 5. Dezember 2025 in Kraft; betroffene Einrichtungen mussten sich bis zum 6. März 2026 beim BSI registrieren. Welche Anbieter mit deutschem oder EU-Hosting diese Anforderungen belegbar erfüllen, ordnet der Marktüberblick deutscher Datenräume ein. Die folgende Checkliste fasst die praktischen Schritte zusammen.

  • ·Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Datenraum-Anbieter abschließen und aktuell halten, nicht auslaufen lassen.
  • ·Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO um die neue Verantwortlichkeit des Verwalters ergänzen.
  • ·Personenbezogene Daten von Mitarbeitern und Kunden vor dem Bieter-Zugang schwärzen.
  • ·EU-Hosting bestätigen, weil ein Datentransfer außerhalb des EWR von Gerichten als masseschmälerndes Risiko bewertet werden kann.
  • ·Automatischen Ablauf der Zugänge zum Verfahrensende konfigurieren.
  • ·72-Stunden-Meldepflicht bei Datenpannen beachten, sie gilt auch in der Insolvenz.
DORA-Hinweis: Ist das insolvente Unternehmen oder ein beteiligter Bieter ein DORA-pflichtiges Finanzinstitut, also Kreditinstitut, Versicherung oder Wertpapierfirma, muss der Datenraum-Anbieter im Informationsregister für IKT-Drittdienstleister geführt werden. Der Vertrag braucht dann Klauseln zu Ausstiegsstrategie, Wiederanlaufzeit und Datenwiederherstellungspunkt. Ein Enterprise-Self-Hosting, wie es Papermark anbietet, kann das IKT-Drittanbieterrisiko in solchen Fällen reduzieren.

8. Praxisbeispiel: die Nordwerk Maschinenbau GmbH im Schutzschirmverfahren

Die fiktive Nordwerk Maschinenbau GmbH aus Bielefeld, 220 Beschäftigte und rund 48 Millionen Euro Umsatz, gerät nach dem Ausfall zweier Großkunden in eine Liquiditätskrise. Der neu eingesetzte CRO stellt gemeinsam mit der Kanzlei einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO. Noch bevor das Amtsgericht den vorläufigen Sachwalter bestellt, richtet das Team einen Datenraum bei Papermark ein: Plan Data Rooms für 99 Euro pro Monat, EU-Hosting in Frankfurt, Datenraum in weniger als einer Stunde live. Die Struktur folgt dem Dokumenten-Index mit den Ordnern Gesellschaft, Finanzen, Restrukturierung, Betrieb und Steuern. Zuerst lädt der CFO die geprüften Jahresabschlüsse, die rollierende 13-Wochen-Liquiditätsplanung und die Verbindlichkeitenstruktur hoch. Der Sachwalter erhält nach Bestellung sofort die Administrator-Rolle, das Bankenkonsortium einen lesenden Zugang mit dynamischem Wasserzeichen auf die Finanz- und Planordner. Für die parallel laufende Investorenansprache legt das Team einen separaten Bieterraum mit Clean-Team-Bereich für die Kundendaten an, sodass die drei konkurrierenden Interessenten einander nicht sehen. Über das Q&A-Modul mit 48-Stunden-Frist laufen alle Gläubigerfragen zentral und protokolliert. Als ein Gläubiger später die Gleichbehandlung anzweifelt, belegt der exportierte Audit-Trail seitengenau, dass alle Gruppen dieselben Planversionen zum selben Zeitpunkt erhalten haben. Das Verfahren mündet nach elf Wochen in einen bestätigten Insolvenzplan.

9. Kostenrahmen und Abrechnung als Masseverbindlichkeit

Die Datenraum-Kosten fallen im Verhältnis zum Gesamtaufwand eines Verfahrens kaum ins Gewicht, sind aber ein wiederkehrender Posten über die oft ungewisse Laufzeit. Monatlich kündbare Abonnements sind deshalb projektbasierten Verträgen mit fester Mindestlaufzeit meist vorzuziehen.

Die folgende Übersicht ordnet typische Szenarien den passenden Plänen zu. Die Preise beziehen sich auf die zum Stand Juli 2026 veröffentlichten Tarife.

SzenarioAnbieter und PlanKosten
Außergerichtliche Sanierung, kleiner GläubigerkreisPapermark Data Rooms99 Euro pro Monat, monatlich kündbar
StaRUG oder Schutzschirm mit aktivem Q&APapermark Data Rooms99 Euro pro Monat, Q&A inklusive
Übertragende Sanierung, mehrere BieterPapermark Data Rooms oder Enterpriseab 99 Euro pro Monat, Enterprise auf Anfrage
Großes InsO-Verfahren, viele GläubigerPapermark EnterpriseProjektpreis auf Anfrage
Archivierung nach VerfahrensabschlussAlle AnbieterReduzierter Archiv- oder Basistarif je nach Speicher

Datenraum-Kosten gelten in der Regel als Masseverbindlichkeit nach § 55 InsO und werden aus der Insolvenzmasse vor der Befriedigung ungesicherter Gläubiger bedient. Die konkrete Einordnung sollte mit dem Verwalter abgestimmt werden.

10. Häufige Fehler beim Insolvenz-Datenraum vermeiden

Zu spät starten. Der häufigste Fehler ist, den Datenraum erst nach dem Eröffnungsbeschluss anzulegen. Dann fehlt die Zeit, Dokumente sauber zu strukturieren, und die erste Gläubigerinformation gerät unter Druck. Legen Sie den Raum bereits in der außergerichtlichen Phase an und befüllen Sie ihn schrittweise.

Konkurrierende Bieter nicht trennen. Werden mehrere Interessenten im selben Raum ohne Segmentierung geführt, entstehen wettbewerbsrechtliche Risiken und der Vorwurf ungleicher Behandlung. Richten Sie bieterspezifische Zugänge und einen Clean-Team-Bereich für sensible Kunden- und Preisdaten ein.

Personenbezogene Daten ungeschwärzt hochladen. Datenminimierung gilt auch im Verfahren. Personalakten einzelner Mitarbeiter gehören nicht in den Bieterraum; nur aggregierte Übersichten und Musterverträge. Ein fehlender oder abgelaufener Auftragsverarbeitungsvertrag verschärft das Problem zusätzlich.

Audit-Trail nicht exportieren. Der Zugriffsbericht ist das zentrale Beweismittel für die Gläubigergleichbehandlung. Wer ihn nicht regelmäßig exportiert, verliert ihn möglicherweise mit dem Ende des Abonnements. Sichern Sie den Bericht in festen Abständen und archivieren Sie den Datenraum am Verfahrensende schreibgeschützt für mindestens zehn Jahre.

FAQ · StaRUG, InsO und Schutzschirm

Häufige Fragen zum Datenraum für Insolvenz und Restrukturierung

Wann sollte ein Datenraum bei einer Restrukturierung eröffnet werden?

So früh wie möglich, idealerweise bereits in der außergerichtlichen Sanierungsphase mit Stillhalteabkommen und Bankengesprächen, nicht erst nach dem Eröffnungsbeschluss. Wer spät beginnt, kämpft mit der Dokumentensammlung genau dann, wenn die Geschäftsführung am wenigsten Kapazität hat. Ein früh angelegter Datenraum lässt sich zudem schrittweise befüllen, bevor der Zeitdruck einsetzt.

Welche Dokumente sind für einen StaRUG-Restrukturierungsplan unbedingt erforderlich?

Kernunterlagen sind Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre, eine aktuelle 13-Wochen-Liquiditätsplanung, die Verbindlichkeitenstruktur mit Fälligkeiten und Besicherungen, der Entwurf des Restrukturierungsplans und die Vergleichsrechnung. Die Vergleichsrechnung belegt den Best-interest-of-creditors-Test, also was Gläubiger bei einer Liquidation erhalten würden. Alle Planversionen sollten mit Zeitstempel archiviert werden.

Wie lange muss der Datenraum nach Verfahrensabschluss aufbewahrt werden?

Mindestens zehn Jahre nach § 257 HGB und § 147 AO. Bei laufenden Steuerprüfungen oder anhängigen Haftungsansprüchen gegen frühere Geschäftsführer ist eine längere Aufbewahrung sinnvoll. Der Datenraum wird dann auf einen schreibgeschützten Archivzustand gesetzt und die aktiven Zugänge werden entzogen.

Wer kontrolliert den Datenraum, wenn ein Insolvenzverwalter bestellt wird?

Mit der Bestellung des vorläufigen oder endgültigen Insolvenzverwalters empfiehlt sich die unverzügliche Übertragung der Administrator-Rechte auf die Verwalter-Organisation. Papermark und die meisten europäischen Anbieter ermöglichen diesen Transfer in wenigen Minuten über die Benutzerverwaltung. Bis zur Übertragung sollte die Geschäftsführung keine Dokumente mehr löschen, um den Bestand nachvollziehbar zu halten.

Ist ein Datenraum für ein Schutzschirmverfahren geeignet?

Ja. Das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO setzt einen hohen Dokumentationsstandard voraus, weil der Schuldner unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters selbst einen Insolvenzplan erarbeitet. Der Datenraum stützt den Sanierungsplan, die Gläubigerinformation und die Due Diligence potenzieller Investoren. EU-Hosting und ein Auftragsverarbeitungsvertrag sind dabei Grundvoraussetzung.

Ist DORA relevant für Datenräume in Insolvenzverfahren?

DORA gilt seit dem 17. Januar 2025 unmittelbar und betrifft Finanzunternehmen als Auftraggeber. Ist das insolvente Unternehmen ein Kreditinstitut, eine Versicherung oder eine Wertpapierfirma, oder tritt ein DORA-pflichtiger Bieter auf, muss der Datenraum-Anbieter im Informationsregister für IKT-Drittdienstleister geführt werden. Der Vertrag braucht dann Klauseln zu Ausstiegsstrategie, Wiederanlaufzeit und Datenwiederherstellungspunkt.

Wie viel kostet ein Datenraum für ein Restrukturierungsverfahren?

Für ein typisches StaRUG- oder Schutzschirmverfahren mit kleinem Gläubigerkreis reicht der Papermark-Plan Data Rooms für 99 Euro pro Monat mit unbegrenzten Datenräumen, monatlich kündbar. Für ein großes InsO-Verfahren mit offener Bieterkampagne und mehreren parallelen Gläubigergruppen bietet sich der Enterprise-Plan mit SSO und dediziertem Support an. Die Datenraum-Kosten sind in der Regel als Masseverbindlichkeit nach § 55 InsO aus der Masse zu bedienen.

Kann ich den Datenraum als Beweismittel im Verfahren nutzen?

Ja. Der Audit-Trail eines Datenraums, also der seitengenaue, zeitgestempelte und unveränderbare Zugriffsbericht, belegt, welche Gläubiger oder Bieter welche Informationen zu welchem Zeitpunkt erhalten haben. Das ist für Anfechtungs-, Haftungs- und Gleichbehandlungsfragen relevant. Exportieren Sie den Bericht regelmäßig, damit er unabhängig vom laufenden Abonnement verfügbar bleibt.

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