Datenraum für den Börsengang in Deutschland:
die IPO-Checkliste
Prospektpflicht, Financial Due Diligence, Comfort Letter und Zugriffsmatrix für Emissionsbanken: Wie Sie den Datenraum für einen deutschen Börsengang strukturieren, von der ersten Bankenpräsentation bis zur BaFin-Genehmigung des Prospekts.
Ein Börsengang in Deutschland erfordert einen strukturierten Datenraum von der ersten Pre-IPO-Prüfung bis zum Handelsstart: Er koordiniert Emissionsbanken, Wirtschaftsprüfer und Anwälte in getrennten Zugriffsgruppen, archiviert prospektrelevante Dokumente revisionssicher und liefert den Comfort-Letter-Nachweis für die BaFin-Prüfung.
Papermark: am besten geeignet für IPO-Vorbereitung mit EU-Hosting und vollem Compliance-Stack
EU-Hosting in Frankfurt, SOC 2 Type II und ISO/IEC 27001 zertifiziert, DSGVO-konform mit signiertem AVV, Zugriffsgruppen für Emissionsbanken, Wirtschaftsprüfer und Anwälte technisch trennbar, dynamische Wasserzeichen und lückenloser Audit-Trail für BaFin-Anfragen. Der Data-Rooms-Plan kostet 99 EUR/Monat, monatlich kündbar.
- Früh anlegen. Den Datenraum spätestens zu Beginn der Due Diligence bereitstellen, drei bis vier Monate vor dem geplanten Handelsstart.
- Zugriffsgruppen trennen. Emissionsbanken, Wirtschaftsprüfer und Anwälte erhalten getrennte Zugangsbereiche mit differenzierten Dokumentensätzen.
- Prospektrelevante Versionen archivieren. Jede Finanzmodell-Version und jede Prognose mit Zeitstempel sichern, damit die BaFin-Prüfung lückenlos dokumentiert ist.
- Comfort-Letter-Dokumentation pflegen. Wirtschaftsprüfer brauchen stets Zugang zu aktuellen Finanzdaten und Arbeitspapieren für den Negativattest.
- Audit-Trail vor Closing exportieren. Den vollständigen Zugriffsbericht vor Börsenzulassung sichern und zehn Jahre aufbewahren.
- 1. Börsengang in Deutschland: Grundlagen und Marktsegmente
- 2. IPO-Dokumentenliste: Was in den Datenraum gehört
- 3. Zugriffsmatrix für Emissionsbanken, Anwälte und Wirtschaftsprüfer
- 4. Die IPO-Phasen und ihre Datenanforderungen in Deutschland
- 5. Praxisbeispiel: Nexara Mobility GmbH & Co. KGaA
- 6. Papermark: am besten für IPO-Vorbereitung mit EU-Hosting
- 7. Typische Fehler im IPO-Datenraum
- 8. Häufige Fragen
1. Börsengang in Deutschland: Grundlagen, Prime Standard und Scale Market
Ein Börsengang (Initial Public Offering, IPO) an einer deutschen Börse unterliegt einem komplexen Regelwerk: Das Wertpapierprospektgesetz (WpPG), die EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie die Börsenzulassungsverordnung (BörsZulV) bilden den normativen Rahmen. Die BaFin genehmigt den Wertpapierprospekt und prüft Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit aller Angaben. Wer an der Deutschen Börse notiert, hat grundsätzlich zwei Marktsegmente zur Wahl.
Der Prime Standard ist das Premiumsegment im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse. Er stellt die höchsten Transparenzanforderungen: IFRS-Abschlüsse, Quartalsberichte, Analystenkonferenzen und Entsprechenserklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex. Für den Datenraum bedeutet das ein größeres Dokumentenvolumen, strengere Zugriffskontrollen für internationale Institutionelle und eine engere Zusammenarbeit mit den Konsortialbanken.
Der Scale Market (Freiverkehr, MTF) der Deutschen Börse hat geringere formale Zulassungsvoraussetzungen. Für wachstumsstarke kleine und mittlere Unternehmen ist er der übliche Einstiegspunkt. Trotz niedrigerer formaler Hürden erwarten institutionelle Investoren im Scale-Segment denselben Due-Diligence-Standard wie im Prime Standard: einen vollständigen, strukturierten Datenraum mit revisionssicher archivierten Finanzdaten und Rechtsdokumenten.
Gemeinsam ist beiden Segmenten die Prospektpflicht: Sobald die Emissionsgröße 8 Millionen Euro übersteigt (Schwelle nach Art. 3 EU-Prospektverordnung), ist ein von der BaFin gebilligter Wertpapierprospekt Pflicht. Der Datenraum liefert die Dokumentationsbasis für das gesamte Prospektteam und ist das zentrale Werkzeug zur Koordination der parallel laufenden Due-Diligence-Spuren.
2. IPO-Dokumentenliste: Was in den Datenraum in Deutschland gehört
Die IPO-Dokumentenliste ist umfangreicher als bei einer klassischen M&A-Transaktion. Das Prospektteam, bestehend aus Emissionsbanken, Rechtsbeiständen und Wirtschaftsprüfern, benötigt vollständigen Zugang zu allen prospektrelevanten Dokumenten. Gleichzeitig dürfen bestimmte Dokumente, etwa interne Bewertungsmodelle oder Konsortialverträge, nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich sein.
Jahresabschlüsse (IFRS oder HGB) der letzten drei Geschäftsjahre, geprüft und testiert; Halbjahres- und Quartalsberichte; Finanzmodell mit Working-Capital-Analyse; Cash-Flow-Prognose; Budgetplanung; Segmentberichterstattung; KPIs und Management-Reporting.
Gesellschaftsvertrag und alle Satzungsänderungen; Gesellschafterliste mit Kapitalstruktur; Handelsregisterauszüge; Organschaftsverträge; Lizenz- und Kooperationsverträge; wesentliche Kunden- und Lieferantenverträge (ab einem definierten Schwellenwert); laufende und drohende Rechtsstreitigkeiten.
Miet- und Pachtverträge für wesentliche Standorte; Grundbuchauszüge; Bewertungsgutachten für bilanzierte Immobilien; Leasingverträge mit Laufzeiten und Optionen.
Patentregisterauszüge; Markenregistrierungen; Lizenzverträge (erteilt und empfangen); Software-Lizenzverträge; laufende IP-Streitigkeiten.
Management-Lebensläufe und Dienstverträge; Organogramm; Pensionszusagen; Compliance-Richtlinien; D&O-Versicherungsnachweis; Steuer-Compliance-Dokumentation (Betriebsprüfungsberichte, Steuerbescheide).
Entwürfe des Wertpapierprospekts (alle Versionen mit Zeitstempel); BaFin-Kommentarlisten; Comfort-Letter-Dokumentation des Wirtschaftsprüfers; Working-Capital-Memorandum nach ESMA-Guidelines; Underwriting Agreement (Entwürfe); lock-up-Vereinbarungen.
Den vollständigen Dokumenten-Index für Transaktionen erklärt der Leitfaden M&A-Datenraum 2026.
3. Zugriffsmatrix für Emissionsbanken, Anwälte und Wirtschaftsprüfer in Deutschland
Die Zugriffsmatrix ist das organisatorische Herzstück des IPO-Datenraums. Beim Börsengang sind typischerweise vier bis sechs externe Parteien gleichzeitig aktiv, mit unterschiedlichen Informationsbedarfen und unterschiedlichen rechtlichen Rollen. Eine unsaubere Trennung kann dazu führen, dass vertrauliche Bankenbewertungen in die Hände von Wettbewerbern oder Investoren gelangen, bevor der Prospekt genehmigt ist.
Vollzugriff auf Finanzordner, Rechtsdokumente, Prospektentwürfe und Working-Capital-Memorandum. Zugang zur Q&A-Funktion als Koordinator. Schreibrecht für Kommentare auf Prospektentwürfe.
Lesezugang auf Finanzordner und öffentliche Rechtsdokumente. Kein Zugang zu Konsortialverträgen, internen Bewertungsmodellen oder lock-up-Entwürfen. Research-Analysten erhalten Zugang erst nach Chinese-Wall-Freigabe durch den Konsortialführer.
Vollzugriff auf Rechtsdokumente und Prospektentwürfe. Zugang zu Gesellschaftsverträgen, IP-Unterlagen und Compliance-Dokumenten. Kein Zugang zu internen Bankenbewertungen.
Lesezugang auf alle prospektrelevanten Dokumente. Separater Zugang zu Underwriting-Agreement-Entwürfen und lock-up-Vereinbarungen. Strikte Trennung vom Rechtsbeistand des Emittenten.
Vollzugriff auf Finanzordner, Steuerdokumente und Working-Capital-Analyse. Schreibrecht für Comfort-Letter-Dokumentation und Due-Diligence-Berichte. Audit-Trail muss für diesen Bereich besonders lückenlos sein.
Lesezugang auf prospektrelevante Dokumente nach Bedarf, nicht dauerhaft. Jeder Zugang wird im Audit-Trail dokumentiert. Kein Zugang zu internen Bankenbewertungen oder Konsortialverträgen.
4. Die IPO-Phasen und ihre Datenanforderungen in Deutschland
Ein Börsengang in Deutschland gliedert sich in erkennbare Phasen, die sich über typischerweise 12 bis 18 Monate erstrecken. Jede Phase stellt spezifische Anforderungen an den Datenraum. Wer den Datenraum zu spät anlegt, riskiert hektische Nachbesserungen genau in dem Moment, wenn das Tempo der Due Diligence anzieht.
Interne Analyse der Börsenreife: IFRS-Umstellung, Corporate-Governance-Struktur, Managementvergütung, Compliance-Programm. Datenraum anlegen und erste Dokumente hochladen. Nutzerkreis: CFO, CEO, interne Rechtsabteilung, ggf. erster M&A-Berater. Noch keine externen Bankenzugänge.
Auswahl der Konsortialbanken, Kick-off-Meeting, Beginn der Financial Due Diligence (FDD) und Legal Due Diligence (LDD). Emissionsbanken und deren Rechtsbeistand erhalten Lesezugang. Zugriffsgruppen konfigurieren, Wasserzeichen aktivieren, Q&A-Modul öffnen.
Erstellung und Überarbeitung des Wertpapierprospekts. Research-Analysten-Dokument erstellen. Working-Capital-Memorandum abschließen. Wirtschaftsprüfer erhalten Zugang zur Comfort-Letter-Dokumentation. Alle Prospektversionen mit Zeitstempel archivieren.
Einreichung des Prospekts bei der BaFin. BaFin-Kommentarlisten abarbeiten, Nachlieferungen dokumentieren. Jede Antwort auf BaFin-Fragen im Datenraum mit Datum und Versionsbezug archivieren.
Investor-Roadshow, Bookbuilding, Preisfindung. Kein neues Material mehr in den Datenraum hochladen, das nicht im genehmigten Prospekt steht. Zugriffsprotokoll für die Roadshow-Unterlagen führen.
Underwriting Agreement unterzeichnen, Aktien liefern, Handelsstart. Alle Zugänge sperren, Datenraum in schreibgeschützten Archivmodus versetzen, Audit-Trail exportieren. Aufbewahrung mindestens zehn Jahre nach § 257 HGB und § 147 AO.
5. Praxisbeispiel: Nexara Mobility GmbH & Co. KGaA auf dem Weg an die Börse
Die fiktive Nexara Mobility GmbH & Co. KGaA aus Hamburg, Entwicklerin eines Software-definierten Fahrzeugbetriebssystems für Nutzfahrzeuge, hat in fünf Jahren seit der Gründung 180 Mitarbeiter aufgebaut, dreißig Millionen Euro in Series-B-Runden eingeworben und mehrere Tier-1-Automobilzulieferer als Kunden gewonnen. Der Aufsichtsrat beschließt, den Weg an den Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse einzuschlagen, um den geplanten US-Markteintritt mit frischem Kapital zu finanzieren.
Vierzehn Monate vor dem geplanten Handelsstart beauftragt der CFO einen Investment-Banking-Berater mit der IPO-Readiness-Analyse. Parallel legt das interne Team bei Papermark einen Datenraum an: Data-Rooms-Plan, 99 Euro pro Monat, EU-Hosting Frankfurt, in weniger als einer Stunde aktiv. Die ersten Jahresabschlüsse, die Gesellschaftsvertragshistorie und die IFRS-Umstellungsdokumentation werden hochgeladen. Der Nutzerkreis ist in dieser Phase auf CFO, CEO und die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beschränkt.
Neun Monate vor Handelsstart mandatiert Nexara eine Großbank als Konsortialführer und eine Boutique-Bank als Co-Manager. Beide erhalten getrennte Zugriffsgruppen im Datenraum: Der Konsortialführer sieht den vollständigen Finanz- und Rechtsordner, der Co-Manager zunächst nur die öffentlichen Unterlagen. Die Research-Analysten der Banken bekommen einen eigenen Bereich zugewiesen, zugänglich erst nach Chinese-Wall-Freigabe. Dynamische Wasserzeichen sind auf alle Dokumente aktiviert, damit keine vertraulichen Finanzdaten den Weg in Research-Entwürfe finden, bevor der Prospekt genehmigt ist.
Vier Monate vor Handelsstart beginnt die intensive Prospekterstellung. Das Q&A-Modul wird für Rückfragen der BaFin konfiguriert: Jede Frage der Behörde wird mit einer Antwort und einem Dokumentenverweis verknüpft und im Datenraum archiviert. Als die BaFin in der dritten Prüfrunde Nachweise zur Working-Capital-Analyse anfordert, kann das Team binnen zwei Stunden den vollständigen Dokumentationspfad vorlegen. Die Prüfungsdauer verkürzt sich dadurch um zwei Wochen.
Am Handelsstartag werden alle externen Zugänge gesperrt, der Datenraum in den schreibgeschützten Archivmodus versetzt und der vollständige Audit-Trail exportiert und intern archiviert. Das gesamte Verfahren von der Pre-IPO-Analyse bis zum Handelsstart dauert dreizehn Monate.
6. Papermark: am besten für IPO-Vorbereitung mit EU-Hosting in Deutschland
Papermark: EU-Hosting Frankfurt, SOC 2 Type II, ISO/IEC 27001
Papermark ist ein Datenraum-Anbieter mit Sitz in München. Daten liegen standardmäßig in der EU (Frankfurt, eu-central-1), verschlüsselt mit AES-256 at rest und TLS 1.3 in transit. Der Anbieter ist SOC 2 Type II auditiert und ISO/IEC 27001 zertifiziert, stellt einen signierten AVV nach Art. 28 DSGVO bereit und führt eine öffentliche Sub-Auftragsverarbeiter-Liste. Für IPO-Verfahren entscheidend ist die Möglichkeit, Emissionsbanken, Wirtschaftsprüfer und Anwälte technisch sauber in getrennte Zugriffsgruppen zu trennen und alle Prospektversionen mit Zeitstempel zu versionieren.
Das Q&A-Modul steuert Anfragen von Banken, Wirtschaftsprüfern und BaFin strukturiert: Jede Frage landet in einem zentralen Postfach, Antwortfristen sind einstellbar und das Q&A-Protokoll wird automatisch archiviert. Dynamische Wasserzeichen tragen Name, E-Mail und Zeitstempel des Betrachters auf jede Seite, damit keine vertraulichen IPO-Unterlagen unkontrolliert weitergegeben werden. Der exportierbare Audit-Trail liefert den lückenlosen Zugangsnachweis für BaFin-Anfragen und kapitalmarktrechtliche Prüfungen.
Die Preise sind transparent und monatlich kündbar: Free 0 Euro, Pro 24 Euro pro Monat, Business 59 Euro pro Monat, Data Rooms 99 Euro pro Monat mit unbegrenzten Datenräumen. Mehr auf der Website von Papermark.
Einschränkung: Kein dediziertes IPO-Projektteam wie bei klassischen Enterprise-Anbietern. Das Onboarding ist self-service-orientiert. Für sehr große Börsenemissionen mit mehreren hundert Millionen Euro Emissionsvolumen kann ein Enterprise-Anbieter wie Drooms eine Alternative sein, allerdings ohne transparenten Listenpreis.
Einen vollständigen Vergleich aller Anbieter für Transaktions-Datenräume bietet der Datenraum-Vergleich 2026. Wer den Datenraum auch für einen Startup-Fundraising-Prozess nutzen möchte, findet Hinweise im Leitfaden Datenraum für Startups 2026.
7. Typische Fehler im IPO-Datenraum
Den Datenraum zu spät anlegen. Viele Teams beginnen mit dem Datenraum erst, wenn die Banken mandatiert sind. Das führt dazu, dass die erste Due-Diligence-Anforderungsliste der Emissionsbanken nicht erfüllt werden kann, weil die Dokumente noch nicht hochgeladen sind. Der Datenraum sollte spätestens zu Beginn der Pre-IPO-Analyse bereitstehen, nicht erst beim Bankenkick-off.
Keine Chinese-Wall-Trennung zwischen Research-Analysten und dem Rest des Teams. Research-Analysten der Emissionsbanken dürfen bestimmte prospektrelevante Informationen erst nach einer förmlichen Chinese-Wall-Freigabe einsehen. Wer ihnen von Beginn an vollen Zugang gibt, riskiert Verstöße gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und die ESMA-Leitlinien zu Analysten-Interessenkonflikten.
Prospektversionen überschreiben statt archivieren. Jeder Entwurf des Wertpapierprospekts muss als eigene Version mit Zeitstempel gespeichert sein. Die BaFin und die Konsortialbanken müssen im Streitfall nachvollziehen können, welche Informationen zu welchem Zeitpunkt in welcher Fassung vorlagen. Ohne Versionsverlauf ist jede Behauptung über den Stand des Prospekts kaum zu widerlegen.
Comfort-Letter-Dokumentation nicht lückenlos führen. Wirtschaftsprüfer benötigen für den Comfort Letter stets aktuellen Zugang zu allen Finanzdaten und Arbeitspapieren. Wenn Finanzdokumente im Datenraum nachträglich verändert oder überschrieben werden ohne Versionierung, verliert die Comfort-Letter-Dokumentation ihre Beweiskraft. Alle Finanzdokumente ab dem ersten Prüfungstag mit Zeitstempel versionieren.
Den Datenraum nach dem Handelsstart nicht schließen. Nach dem Börsenzulassungsverfahren müssen alle externen Zugänge gesperrt und der Datenraum in einen schreibgeschützten Archivmodus versetzt werden. Ein dauerhaft offener Datenraum mit aktiven Zugängen ist eine unnötige Sicherheitslücke und widerspricht dem Grundsatz der Datensparsamkeit nach Art. 5 DSGVO. Den Audit-Trail vor Vertragsende exportieren und mindestens zehn Jahre aufbewahren.
Häufige Fragen zum IPO-Datenraum in Deutschland
Wann muss der Datenraum beim Börsengang spätestens stehen?
Der Datenraum sollte spätestens zu Beginn der Anwaltlichen Due-Diligence bereitstehen, also drei bis vier Monate vor dem geplanten Börsengang. Wer ihn erst startet, wenn die Konsortialbanken ihre Lead-Analysten entsenden, verliert wertvolle Wochen. Erfahrene IPO-Teams richten den Datenraum schon in der Pre-IPO-Prüfung ein, füllen ihn schrittweise und schalten Zugriffsgruppen phasenweise frei, damit keine sensiblen Dokumente vorzeitig an Bieter gelangen.
Was ist der Unterschied zwischen Prime Standard und Scale Market bei der Datenraum-Anforderung?
Prime Standard (ehemals Prime Standard der Deutschen Börse, heute im Regulierten Markt) setzt höhere Offenlegungspflichten voraus: Jahresabschlüsse nach IFRS, Halbjahresberichte, Ad-hoc-Pflichten nach Art. 17 MAR und Analystenkonferenzen. Für den Datenraum bedeutet das mehr Dokumentenvolumen und strengere Zugriffskontrollen für internationale Investoren. Scale Market (Freiverkehr, MTF) hat geringere formale Anforderungen, aber Investoren erwarten denselben Dokumentationsstandard für die Due Diligence. In beiden Fällen gilt die Prospektpflicht nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und der EU-Prospektverordnung.
Welche Dokumente gehören in den IPO-Datenraum?
In den IPO-Datenraum gehören mindestens: Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre (IFRS oder HGB), Halbjahres- und Quartalsberichte, Geschäftsplan und Finanzmodell, Working-Capital-Analyse, Gesellschaftsvertrag und alle Satzungsänderungen, Lizenz- und Kooperationsverträge, Immobilien- und Mietverträge, Patente und Schutzrechte, Management-Lebensläufe, Organogramm, Rechtsstreitigkeiten und Bürgschaften, Steuer-Compliance-Dokumente und die Comfort-Letter-Dokumentation. Spezifisch für den Prime Standard kommen IFRS-Bilanzierungsrichtlinien, Working-Capital-Memorandum und Finanzielle Prognosen nach ESMA-Guidelines hinzu.
Was ist ein Comfort Letter und welche Rolle spielt der Datenraum dabei?
Ein Comfort Letter (oder Negative Assurance Letter) ist eine Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers an die Konsortialbanken, dass die Finanzinformationen im Prospekt mit den geprüften Abschlüssen konsistent sind und keine wesentlichen Änderungen bis zum Closing-Datum eingetreten sind. Der Datenraum liefert die Beweisgrundlage: Wirtschaftsprüfer brauchen jederzeit Zugang zu den aktuellsten Finanzdaten, Arbeitspapieren und Managementberichten. Ein lückenloser Audit-Trail dokumentiert, welche Version der Finanzdaten zu welchem Zeitpunkt zugänglich war, was bei einer BaFin-Nachfrage oder einem Investor-Streit entscheidend sein kann.
Muss der IPO-Datenraum DSGVO-konform sein?
Ja. Im IPO-Prozess werden personenbezogene Daten von Managementmitgliedern, Gesellschaftern und möglicherweise Mitarbeitern verarbeitet. Dazu braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, EU-Hosting oder eine geprüfte Drittlandlösung und eine dokumentierte Sub-Auftragsverarbeiter-Liste. Bei internationalen Investoren aus den USA kommen Drittlandübermittlungsprobleme nach Schrems II hinzu: Der Anbieter muss Standardvertragsklauseln (SCCs) bereitstellen oder durch EU-Hosting die Problematik vermeiden.
Wie lange bleiben lock-up-Dokumente im Datenraum nach dem Börsengang?
lock-up-Vereinbarungen, Underwriting-Verträge und Due-Diligence-Berichte sollten mindestens zehn Jahre nach dem Börsengang im Datenraum archiviert bleiben, entsprechend den Aufbewahrungsfristen nach § 257 HGB und § 147 AO. Für börsennotierte Gesellschaften kommen kapitalmarktrechtliche Dokumentationspflichten aus der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) hinzu. Der Datenraum sollte nach Abschluss des Börsengangs in einen schreibgeschützten Archivmodus versetzt und der vollständige Audit-Trail exportiert werden.
Welcher Datenraum eignet sich am besten für einen Börsengang in Deutschland?
Papermark ist am besten für IPO-Vorbereitungen in Deutschland geeignet, weil der Anbieter EU-Hosting in Frankfurt, SOC 2 Type II, ISO/IEC 27001 und einen vollständigen DSGVO-Compliance-Stack bietet. Für IPOs entscheidend ist die Möglichkeit, Emissionsbanken, Wirtschaftsprüfer und Anwälte technisch sauber in getrennte Zugriffsgruppen zu trennen, Dokumente mit dynamischen Wasserzeichen zu versehen und einen lückenlosen Audit-Trail für BaFin-Anfragen bereitzuhalten. Der Data-Rooms-Plan kostet 99 Euro pro Monat, monatlich kündbar.
Was ist die BaFin-Rolle beim Börsengang und wie unterstützt der Datenraum?
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) genehmigt den Wertpapierprospekt nach der EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) und prüft die Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit der Angaben. Im Datenraum werden alle prospektrelevanten Dokumente abgelegt, auf die sich das Prospektteam bei der Erstellung stützt. Bei Rückfragen der BaFin zu spezifischen Angaben im Prospekt ermöglicht der Datenraum eine schnelle, dokumentierte Auskunft über Datenquellen und Berechnungsgrundlagen.