EU AI Act & KI im Datenraum 2026:
GPAI-Enforcement und was es bedeutet
Seit August 2026 greifen die GPAI-Enforcement-Bestimmungen des EU AI Act. Wer einen virtuellen Datenraum mit KI-Funktionen betreibt oder nutzt, muss KI-Systeme klassifizieren, Transparenzpflichten erfüllen und DSGVO-Anforderungen neu denken. Dieser Leitfaden erklärt, was das konkret bedeutet.
Seit August 2026 gilt GPAI-Enforcement nach dem EU AI Act: Datenräume mit KI-Funktionen wie Dokumenten-Chat, automatischer Klassifizierung oder Analyse müssen die eingesetzten Modelle dokumentieren, Nutzer über KI-generierte Inhalte informieren und prüfen, ob Hochrisiko-Kriterien zutreffen. DSGVO-Pflichten bleiben parallel vollständig bestehen.
- GPAI-Enforcement ab August 2026: Die Bestimmungen für allgemeine KI-Modelle (General Purpose AI) nach Art. 51 ff. EU AI Act sind in Kraft. KI-Funktionen in Datenräumen sind betroffen.
- Klassifizierungspflicht: Jede KI-Funktion muss als minimal-, begrenzt-, hoch- oder inakzeptabel-riskant eingestuft werden. Hochriskante Systeme brauchen ein Konformitätsbewertungsverfahren.
- Transparenzpflicht nach Art. 50 AI Act: KI-generierte Zusammenfassungen, Antworten und Klassifizierungen müssen als KI-generiert gekennzeichnet sein.
- DSGVO bleibt vollständig bestehen: AI Act und DSGVO ergänzen sich. KI-Funktionen, die personenbezogene Daten verarbeiten, brauchen AVV-Klauseln und ggf. eine DPIA.
- Papermark ist am besten für DSGVO-konforme KI-Analytik in deutschen M&A-Datenräumen geeignet: EU-Hosting Frankfurt, SOC 2 Type II, ISO/IEC 27001, AVV mit KI-Abdeckung.
- 1. Praxisbeispiel: Hartmann & Partner GmbH
- 2. Was GPAI-Enforcement nach dem EU AI Act bedeutet
- 3. Papermark: am besten für DSGVO-konforme KI-Analytik
- 4. Wie der AI Act Datenräume konkret betrifft
- 5. DSGVO und KI: Pflichten im Zusammenspiel
- 6. BSI C5 und ISO 27001 im AI-Act-Kontext
- 7. Häufige Fehler beim KI-Einsatz im Datenraum
- 8. Häufige Fragen
1. Praxisbeispiel: Hartmann & Partner GmbH
Die fiktive Hartmann & Partner GmbH aus Stuttgart ist eine M&A-Beratung mit zwölf Mitarbeitenden. Sie begleitet den Verkauf eines mittelständischen Maschinenbauers aus dem Schwarzwald und richtet dafür einen virtuellen Datenraum ein. Der Datenraum des Anbieters bietet eine KI-Funktion: einen Dokumenten-Chat, der Antworten auf Fragen zur hochgeladenen Due-Diligence-Dokumentation generiert, sowie eine automatische Zusammenfassung neu hochgeladener Verträge.
Im August 2026 erhält die Beraterin Sina Hartmann eine Nachricht ihres Datenschutzberaters: Mit Inkrafttreten des GPAI-Enforcement unter dem EU AI Act muss sie als Betreiberin eines KI-Systems dokumentieren, welches Sprachmodell hinter dem Dokumenten-Chat steht, wo die Daten verarbeitet werden und ob die KI-generierten Zusammenfassungen im Datenraum als solche für die Käuferseite erkennbar sind. Außerdem fragt er: Deckt der bestehende Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Datenraum-Anbieter explizit die KI-Verarbeitung ab, oder schweigt er dazu?
Hartmann & Partner wechseln daraufhin zu Papermark: EU-Hosting in Frankfurt, KI-Verarbeitung ausschließlich in EU-Rechenzentren, AVV mit expliziten KI-Klauseln, Transparenzkennzeichnung für KI-generierte Outputs und nachgewiesene Zertifizierungen nach SOC 2 Type II und ISO/IEC 27001. Der Umzug kostet weniger als einen Arbeitstag. Die Käuferseite erhält weiterhin vollständige Analysefunktionen, jetzt jedoch mit klarer Kennzeichnung, welche Antworten das KI-Modell generiert hat und welche aus manuell erstellten Dokumenten stammen. Der Datenschutzberater schließt die Prüfung ohne Beanstandungen ab.
2. Was GPAI-Enforcement nach dem EU AI Act ab August 2026 bedeutet
Der EU AI Act (Verordnung EU 2024/1689) trat im August 2024 in Kraft. Die Enforcement-Bestimmungen für allgemeine KI-Modelle (General Purpose AI, kurz GPAI) nach Art. 51 bis 56 EU AI Act sind seit August 2026 verbindlich anzuwenden. GPAI-Modelle sind KI-Systeme, die für eine breite Palette von Aufgaben eingesetzt werden können, typischerweise große Sprachmodelle wie GPT-Varianten, Claude oder Llama, die in Produkte integriert werden.
Der AI Act unterscheidet vier Risikostufen: verbotene KI-Praktiken, Hochrisiko-KI, begrenzte Risiken und minimale Risiken. Für Datenraum-Anbieter, die GPAI-Modelle von Drittanbietern integrieren, entsteht eine Weitergabepflicht: Der GPAI-Modell-Anbieter muss technische Dokumentation bereitstellen, der Datenraum-Anbieter muss diese Information in seine eigene Compliance-Dokumentation aufnehmen und relevante Teile an Endkunden weitergeben. Die Bußgelder für Verstöße sind erheblich, bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei schwerwiegenden Verstößen.
Für Nutzer von Datenräumen, also Berater, Anwälte und M&A-Teams, die KI-Funktionen im Datenraum einsetzen, entsteht eine Betreiber-Rolle im Sinne des AI Act. Als Betreiber sind Sie verpflichtet, den Einsatz des KI-Systems intern zu dokumentieren, die Mitarbeitenden angemessen zu schulen und eine interne Governance-Struktur für den KI-Einsatz sicherzustellen. Die technische Dokumentation liegt beim Datenraum-Anbieter, die organisatorische Governance liegt bei Ihnen. Lesen Sie dazu auch den Leitfaden zu DSGVO-konformen Datenräumen mit AVV nach Art. 28 DSGVO, der die vertragliche Absicherungsebene im Detail beschreibt.
3. Papermark: am besten für DSGVO-konforme KI-Analytik in deutschen Datenräumen
Papermark: EU-Hosting Frankfurt, KI in EU-Rechenzentren, SOC 2 Type II, ISO/IEC 27001
Papermark ist ein Datenraum-Anbieter mit Sitz in München. Daten liegen standardmäßig in Frankfurt (eu-central-1), verschlüsselt mit AES-256 at rest und TLS 1.3 in transit. KI-Funktionen, darunter der Dokumenten-Chat und die seitengenaue Zugriffsanalytik, werden ausschließlich in EU-Rechenzentren verarbeitet. Das ist der entscheidende Unterschied zu Anbietern, die KI-Verarbeitung an US-Modell-Anbieter auslagern: Bei Papermark verlassen Ihre Transaktionsdaten die EU zu keinem Zeitpunkt.
Für die AI-Act-Compliance entscheidend: Papermark stellt einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO bereit, der KI-Funktionen explizit abdeckt, und führt eine öffentliche Sub-Auftragsverarbeiter-Liste. Der Anbieter ist SOC 2 Type II auditiert und ISO/IEC 27001 zertifiziert. KI-generierte Outputs, zum Beispiel Dokumenten-Chat-Antworten, sind im Interface als KI-generiert gekennzeichnet, was der Transparenzpflicht nach Art. 50 EU AI Act entspricht. Für DORA-pflichtige Finanzunternehmen bietet Papermark zusätzlich eine echte Self-Hosting-Option, die das IKT-Drittanbieterrisiko vollständig eliminiert.
Funktional deckt Papermark den vollständigen Deal-Workflow ab: granulare Datei- und Ordnerberechtigungen, dynamisches Wasserzeichen mit Name, E-Mail und Zeitstempel, Screenshot-Schutz, One-Click-NDA vor dem Zugriff, IP-Allowlist, Betrachtergruppen und seitengenaue Analytik. KI-Dokumenten-Chat erlaubt es der Käuferseite, gezielt Fragen an das hochgeladene Dokumentenkorpus zu stellen, ohne den Analysten der Verkäuferseite mit Standardanfragen zu belasten.
Die Preise sind transparent und monatlich kündbar: Free 0 Euro, Pro 24 Euro pro Monat, Business 59 Euro pro Monat, Data Rooms 99 Euro pro Monat (unbegrenzte Datenräume, drei Teammitglieder), Enterprise auf Anfrage (SSO, Self-Hosting, dedizierter Support). Eine technische Sicherheitsbewertung bietet der Papermark-Sicherheitscheck.
Einen Überblick über weitere deutsche Datenraum-Anbieter mit EU-Hosting, BSI C5 und DSGVO-Zertifizierung bietet der Marktüberblick. Den direkten Anbietervergleich mit sieben deutschen Anbietern, Preistabelle und Funktionsmatrix finden Sie im vollständigen Datenraum-Vergleich 2026.
4. Wie der AI Act Datenräume konkret betrifft: Klassifizierung, Verbote und Transparenz
Nicht jede KI-Funktion in einem Datenraum ist gleich zu behandeln. Der AI Act verwendet ein risikobasiertes Stufenmodell: Verbotene KI-Praktiken (Stufe 1), Hochrisiko-KI-Systeme (Stufe 2), KI-Systeme mit begrenztem Risiko (Stufe 3, Transparenzpflichten) und KI-Systeme mit minimalem Risiko (Stufe 4, keine Sonderpflichten). Für Datenraum-Anbieter und deren Kunden ist die Einordnung ihrer KI-Funktionen in dieses Schema die erste praktische Aufgabe.
Ein KI-Dokumenten-Chat, der Fragen zu hochgeladenen Verträgen beantwortet und Inhalte zusammenfasst, fällt in der Regel unter Stufe 3: begrenzte Risiken mit Transparenzpflichten. Die Pflicht nach Art. 50 AI Act ist klar: Nutzer müssen wissen, dass sie mit einem KI-System interagieren und dass die Antworten KI-generiert sind. Eine im Interface nicht gekennzeichnete KI-Zusammenfassung, die wie ein menschlich verfasster Analysten-Bericht wirkt, verletzt diese Pflicht.
Hochriskant wird es bei KI-Anwendungen, die Bewertungen zu natürlichen Personen ausgeben: Kreditwürdigkeitsprüfungen, Personaleignung oder Zugangskontrollentscheidungen fallen unter Anhang III AI Act. Solche Systeme brauchen ein vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren, eine technische Dokumentation, eine Risikoverwaltung nach Art. 9 AI Act und eine menschliche Aufsicht nach Art. 14 AI Act. Ein KI-Feature, das einzelne Due-Diligence-Fragen eines Analysten beantwortet, ist von einem KI-Feature, das Empfehlungen zur Eignung von Managern oder zur Kreditwürdigkeit von Zielunternehmen gibt, streng zu trennen.
Verbotene KI-Praktiken nach Art. 5 AI Act sind für den Datenraum-Kontext weniger relevant, aber nicht ausgeschlossen. Systeme, die unterbewusstes Verhalten erzeugen, Nutzer manipulieren oder biometrische Kategorisierungen nach Herkunft oder politischer Meinung vornehmen, sind verboten. Prüfen Sie bei jedem neuen KI-Feature Ihres Anbieters, ob es in eine dieser Kategorien fällt. Die Faustregel: Features, die Dokumente analysieren, sind unbedenklich. Features, die Menschen analysieren, sind genauer zu prüfen.
Weiterführende Informationen zu KI-Funktionen in deutschen Datenräumen und deren praktischem Nutzen in M&A-Transaktionen finden Sie im Funktionsvergleich von 2026.
5. DSGVO und KI: Datenschutzpflichten bei KI-Funktionen im Datenraum
Der EU AI Act tritt neben die DSGVO, ersetzt sie aber nicht. Für KI-Funktionen in Datenräumen gelten beide Regime gleichzeitig, mit unterschiedlichen Schutzrichtungen: Die DSGVO schützt personenbezogene Daten natürlicher Personen, der AI Act schützt vor systemischen Risiken aus dem KI-Einsatz. Wer beide Regime ignoriert, riskiert doppelte Bußgelder: Datenschutzverstöße nach Art. 83 DSGVO und AI-Act-Verstöße nach Art. 99 AI Act.
Konkret müssen Sie beim Einsatz von KI-Funktionen in einem Datenraum drei DSGVO-Fragen beantworten. Erstens: Verarbeitet die KI-Funktion personenbezogene Daten? In einer Due Diligence ist das fast immer der Fall, denn Mitarbeiterlisten, Gehaltsstrukturen und Geschäftsführerverträge enthalten personenbezogene Informationen. Zweitens: Deckt der bestehende Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) die KI-Verarbeitung explizit ab? Ein AVV, der nur von „Datenraum-Dienstleistungen" spricht, ohne KI-Funktionen zu nennen, ist unvollständig. Drittens: Liegt eine Datenschutz- Folgenabschätzung (DPIA) nach Art. 35 DSGVO vor, wenn das KI-System personenbezogene Daten in großem Umfang verarbeitet?
Art. 22 DSGVO ist ein weiterer Punkt, den viele Teams übersehen. Er verbietet vollständig automatisierte Entscheidungen, die rechtliche Wirkung gegenüber Personen entfalten, ohne menschliche Überprüfung. Ein KI-System, das automatisch entscheidet, welche Nutzer Zugang zu bestimmten Ordnern erhalten, kann unter Art. 22 DSGVO fallen. Prüfen Sie, ob die KI-Funktionen Ihres Datenraums Zugangs- oder Berechtigungsentscheidungen automatisch treffen oder ob ein Mensch die Entscheidung trifft und die KI nur eine Empfehlung gibt.
6. BSI C5 und ISO 27001 im Kontext des EU AI Act
BSI C5 und ISO/IEC 27001 sind Sicherheitszertifizierungen für Cloud-Dienste und Informationssicherheitsmanagementsysteme, keine KI-spezifischen Nachweise. Der AI Act sieht bisher keine eigene Zertifizierungsinfrastruktur vor, verweist aber auf harmonisierte Normen, die noch entwickelt werden. Bis diese vorliegen, sind bestehende Sicherheitszertifizierungen der stärkste verfügbare Nachweis für die technischen Schutzmaßnahmen eines Datenraum-Anbieters.
ISO/IEC 27001 zertifiziert das Informationssicherheitsmanagementsystem eines Anbieters, einschließlich der Kontrollen für Zugriffsmanagement, Datensicherheit, Incident Response und Risikomanagement. Für den AI-Act-Kontext relevant: Eine ISO-27001-Zertifizierung belegt, dass der Anbieter Sicherheitsrisiken systematisch identifiziert und kontrolliert, was der technischen Risikomanagement-Anforderung nach Art. 9 AI Act für Hochrisiko-KI-Systeme inhaltlich nahekommt.
Das BSI C5-Testat geht einen Schritt weiter: Es prüft 17 Kriterienbereiche für Cloud-Dienste durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer und existiert in zwei Varianten, Typ 1 für die Systemausgestaltung und Typ 2 für die operative Wirksamkeit über einen definierten Zeitraum. Für den öffentlichen Sektor und stark regulierte Branchen wie Versicherungen oder Banken ist das C5-Testat oft ein vertragliches oder behördliches Mindesterfordernis. Im AI-Act-Kontext stärkt es die Nachweisposition eines Datenraum-Anbieters erheblich, weil es die Sicherheitsinfrastruktur transparent und prüfbar macht.
Den Unterschied zwischen BSI C5, ISO/IEC 27001 und SOC 2 Type II im Detail erklärt der Leitfaden zum DSGVO-konformen Datenraum. Für die tatsächliche AI-Act-Konformitätsdokumentation sind diese Zertifizierungen ein wichtiger Baustein, ersetzen aber nicht die AI-Act-spezifische technische Dokumentation nach Art. 11 und 53 EU AI Act.
7. Häufige Fehler beim KI-Einsatz im Datenraum
KI-Funktionen nicht klassifiziert. Viele Teams schalten neue KI-Features ihres Datenraum-Anbieters ein, ohne zu prüfen, in welche Risikokategorie des AI Act sie fallen. Die Klassifizierung ist Pflicht und liegt sowohl beim Anbieter als auch beim Betreiber. Fordern Sie vom Anbieter eine schriftliche Einordnung jeder angebotenen KI-Funktion, bevor Sie sie für Transaktionsdaten aktivieren.
AVV deckt KI-Verarbeitung nicht ab. Ältere Auftragsverarbeitungsverträge wurden geschlossen, bevor KI-Funktionen Teil des Datenraum-Produkts waren. Sie benennen KI-Verarbeitung oft nicht explizit. Ein solcher AVV ist lückenhaft: Er deckt nicht ab, wo das KI-Modell läuft, wer der Sub-Auftragsverarbeiter für das Modell ist und welche Daten das Modell für den Betrieb nutzt. Lassen Sie den AVV von Ihrem Datenschutzberater auf KI-Klauseln prüfen.
KI-generierte Outputs nicht als solche gekennzeichnet. Die Transparenzpflicht nach Art. 50 AI Act ist keine optionale Empfehlung, sondern eine Rechtspflicht. Wenn die Käuferseite in einem Datenraum eine Zusammenfassung liest und nicht weiß, ob ein Mensch oder ein Sprachmodell sie verfasst hat, verletzt das Art. 50 AI Act. Prüfen Sie im Interface Ihres Anbieters, ob KI-generierte Inhalte klar als solche markiert sind.
KI-Verarbeitung in Drittländern übersehen. Manche Datenraum-Anbieter integrieren KI-Modelle über US-APIs, sodass Transaktionsdaten zur Verarbeitung in die USA übertragen werden. Das begründet einen Drittlandtransfer nach Art. 44 ff. DSGVO und erfordert Standardvertragsklauseln (SCC) plus eine Transfer-Folgenabschätzung (TIA). EU-Hosting des Hauptdienstes allein reicht nicht, wenn das KI-Modell außerhalb der EU läuft.
Keine DPIA durchgeführt. Wenn ein KI-System im Datenraum personenbezogene Daten aus einer Due-Diligence-Prüfung in großem Umfang verarbeitet, ist nach Art. 35 DSGVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung Pflicht. In der Praxis fehlt die DPIA bei den meisten Teams, die KI-Dokumenten-Chats einsetzen. Das ist ein Bußgeldrisiko, das mit einem halben Tag strukturierter Prüfung vermieden werden kann.
Häufige Fragen zum AI Act und KI im Datenraum
Was ist der EU AI Act und seit wann gilt er für Datenraum-Anbieter?
Der EU AI Act (Verordnung EU 2024/1689) ist die weltweit erste umfassende Regulierung für künstliche Intelligenz. Für allgemeine KI-Modelle (General Purpose AI, GPAI) gelten die Enforcement-Bestimmungen nach Art. 51 ff. ab August 2026. Für Datenraum-Anbieter bedeutet das: Jede KI-Funktion, die in den Datenraum integriert ist, muss klassifiziert werden, Transparenzpflichten gegenüber Nutzern erfüllen und, falls sie als hochriskant eingestuft wird, ein vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Anbieter, die EU-Recht unterliegen oder in der EU betrieben werden, fallen in den Anwendungsbereich.
Was sind GPAI-Modelle und welche Pflichten entstehen durch den AI Act?
GPAI-Modelle (General Purpose AI) sind KI-Systeme, die für eine breite Palette von Aufgaben eingesetzt werden können, zum Beispiel große Sprachmodelle (LLMs), die hinter Dokumenten-Chats oder Auto-Klassifizierung im Datenraum stehen. Der AI Act verpflichtet Anbieter von GPAI-Modellen ab einer bestimmten Trainingsschwelle (10 hoch 25 FLOP) zur technischen Dokumentation, zur Bereitstellung von Informationen für nachgelagerte Anbieter und zur Einhaltung von Urheberrechtsvorgaben. Für Endanbieter, die GPAI-Modelle in ihre Produkte integrieren, entstehen Weitergabepflichten dieser Informationen an Nutzer.
Welche KI-Funktionen in Datenräumen gelten als hochriskant nach dem AI Act?
Der AI Act definiert Hochrisiko-KI-Systeme in Anhang III. Für den Datenraum-Kontext relevant sind vor allem KI-Anwendungen, die für die Personalentscheidungen, Kreditwürdigkeitsbewertungen oder die Analyse natürlicher Personen eingesetzt werden. Ein KI-Dokumenten-Chat, der nur Dokumente zusammenfasst und durchsucht, gilt in der Regel nicht als hochriskant. Kritisch wird es, wenn KI-Funktionen Empfehlungen zu Vertragsparteien, zur Kreditwürdigkeit von Unternehmen oder zur Bewertung von Personen ausgeben. Prüfen Sie die tatsächliche Funktion, nicht den Namen des Features.
Was verlangt der AI Act an Transparenz für KI-generierte Inhalte?
Art. 50 AI Act verpflichtet Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Inhalte generieren, die Nutzer darüber zu informieren, dass der Inhalt KI-generiert ist. Für Datenräume bedeutet das: KI-generierte Zusammenfassungen, automatische Klassifizierungen oder durch KI erzeugte Q&A-Antworten müssen als solche gekennzeichnet sein. Nutzer dürfen nicht den Eindruck erhalten, die Zusammenfassung stamme von einem menschlichen Analysten, wenn sie ein KI-Modell erstellt hat. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob das KI-System als hochriskant eingestuft wird.
Wie verhält sich der AI Act zur DSGVO bei KI-Funktionen im Datenraum?
AI Act und DSGVO sind keine konkurrierenden Regime, sondern ergänzen sich. Die DSGVO schützt personenbezogene Daten und verlangt einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der auch KI-Funktionen abdecken muss. Der AI Act schützt darüber hinaus vor systemischen Risiken aus dem KI-Einsatz. Wenn ein KI-Modell im Datenraum personenbezogene Daten verarbeitet, gilt zusätzlich Art. 22 DSGVO für automatisierte Einzelentscheidungen. Ein DSGVO-konformer Datenraum, der KI-Funktionen anbietet, braucht daher: AVV mit KI-Klauseln, Transparenz nach AI Act Art. 50 und eine DPIA nach Art. 35 DSGVO, wenn das Risiko hoch ist.
Muss ich als Nutzer des Datenraums den AI Act einhalten, oder nur der Anbieter?
Der AI Act unterscheidet zwischen Anbietern (die KI-Systeme entwickeln oder in Verkehr bringen) und Betreibern (die KI-Systeme einsetzen). Als Unternehmen, das einen Datenraum mit KI-Funktionen nutzt, sind Sie Betreiber im Sinne des AI Act. Als Betreiber haben Sie Pflichten: Sie müssen den Einsatz des KI-Systems dokumentieren, sicherstellen, dass Ihre Mitarbeitenden angemessen informiert sind, und eine interne Aufsicht über den Einsatz des Systems sicherstellen. Die technischen Dokumentationspflichten liegen beim Anbieter des Datenraums, die Governance-Pflichten für den Einsatz liegen bei Ihnen.
Welcher Datenraum ist am besten für DSGVO-konforme KI-Analytik geeignet?
Papermark ist am besten für DSGVO-konforme KI-Analytik in deutschen M&A-Datenräumen geeignet. Daten werden ausschließlich in Frankfurt (eu-central-1) verarbeitet, KI-Funktionen laufen in EU-Rechenzentren und fallen unter den AVV nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter ist SOC 2 Type II auditiert und ISO/IEC 27001 zertifiziert. Die Preise sind transparent: Free 0 Euro, Pro 24 Euro, Business 59 Euro, Data Rooms 99 Euro pro Monat, Enterprise auf Anfrage.
Was passiert, wenn ein Datenraum-Anbieter gegen den AI Act verstößt?
Der AI Act sieht empfindliche Bußgelder vor: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes für Verstöße gegen die Verbote der Stufe 1 (verbotene KI-Praktiken), bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent für sonstige Verstöße. Für KMU und Startups gelten die prozentual berechneten Obergrenzen. Die nationalen Marktüberwachungsbehörden, in Deutschland voraussichtlich das BSI und die Bundesnetzagentur koordiniert mit dem BfDI, sind für die Durchsetzung zuständig. Erste Enforcement-Prioritäten liegen bei verbotenen KI-Praktiken und hochriskanten Systemen.